
Apple Rus hat am 13. November 2015 gegen Zollentscheidungen zur vorläufigen Klassifizierung von Smartwatches Einspruch erhoben. Demnach handelt es sich bei der Apple Watch um eine Armbanduhr mit einer Zollrate von bis zu 10% und nicht um ein Datentransfergerät mit Nullzoll. Zuvor wurden die "Smartwatches" von Apple vom Zoll als ein Gerät zur Datenübertragung und Sprachübertragung klassifiziert, dessen Import nicht besteuert wird.

Die Argumente des Gerichts werden nach der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts des Gerichtsakts bekannt sein. Apples "Tochter" hat noch einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.
Im Februar dieses Jahres eingereicht "Apple Rus" zwei weitere Klagen in Moskauer Schiedsverfahren und der Moskauer Region Schiedsgericht gegen die TSTS FTS und der Sheremetyevo Zoll für die vorläufige Klassifizierung der importierten Uhren Apple Watch. Im zweiten Antrag wird der Beklagte nicht angegeben, und das Zollamt Sheremetyevo erscheint in dem Dokument als "andere Person".
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